Ab 13.07. soll ein Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit – auch im Freien – Vorschrift sein. Ausnahmen gelten am Strand, Pool oder bei sportlichen Aktivitäten.
Ab 13.07. soll ein Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit – auch im Freien – Vorschrift sein. Ausnahmen gelten am Strand, Pool oder bei sportlichen Aktivitäten.